Unfall! Und jetzt?
Es hat gekracht - das ist immer ärgerlich. Gut, wenn man weiß, was nach
einem Unfall zu tun ist! Hier die wichtigsten Tipps:
Wählen Sie den Sachverständigen Ihres Vertrauens!
Sie haben den Unfall nicht selbst verschuldet?
Dann wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug von der Haftpflichtversicherung
des Unfallgegners übernommen und Sie können selbst einen Sachverständigen
wählen. Natürlich kann die Versicherung Vorschläge machen, aber sie
kann nicht ohne Ihre Zustimmung einen Gutachter bestimmen.
Sie haben den Unfall selbst verschuldet?
Wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese
den Schaden. Auch dafür erstellt Michael Ramm Ihnen ein Gutachten, allerdings
muss in diesem Fall Ihre Versicherung zuerst ihr Ok geben.
Die Kosten übernimmt die Versicherung
Bei fremdverschuldeten Unfällen zahlt die Haftpflichtversicherung Ihres
Unfallgegners das Schadensgutachten. Das ist gesetzlich geregelt. Für
Sie entstehen also keine Kosten, die Rechnung wird direkt an die Versicherung
geschickt. Bei Bagatellschäden (bis zu ca. 750 Euro) ist ein Kurzgutachten bzw.
Kostenvoranschlag ausreichend. Ob Sie ein Gutachten benötigen oder ein
Bagatellschaden vorliegt, kann am besten ein Gutachter beurteilen. Für
Michael Ramm gehört diese Beratung selbstverständlich zum unentgeltlichen
Service.
Fiktive Abrechnung - Sie müssen nicht reparieren lassen
Die Versicherung erstattet den Schaden, wie es das Gutachten vorsieht.
Ihnen steht es frei, den Schaden tatsächlich reparieren zu lassen. Wenn
Sie es nicht tun, wird Ihnen die errechnete Reparatursumme, allerdings
abzüglich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer, von der Versicherung erstattet.
Dann haben Sie noch zwei Jahre Zeit, den Schaden in einer Werkstatt
reparieren zu lassen und die Rechnung bei der Versicherung einzureichen,
um die darin ausgewiesene Mehrwertsteuer nachträglich zu erhalten.
Gehen Sie auf Nummer sicher
Häufig gibt es nach Unfällen Diskussionen über die Schadenhöhe oder
über Vorschäden - mit einem Gutachten haben Sie schlagkräftige Argumente
in der Hand, mit denen Sie Ihre Interessen durchsetzen können.
Minimieren Sie Ihren Schaden
Im Gutachten wird auch aufgeführt, wie lange das Fahrzeug wegen der
Reparatur nicht genutzt werden kann - damit können Sie von der Versicherung
die Kosten für einen Mietwagen erstatten lassen oder eine Nutzungsausfallentschädigung
verlangen.
Denken Sie an morgen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, müssen Sie den Käufer über
den Unfallschaden und die Reparatur informieren. Mit dem Gutachten können
Sie den Schaden genau nachweisen.
Damit Sie im Fall der Fälle gerüstet sind, hat Michael Ramm eine
Checkliste
zum Verhalten am Unfallort erstellt - wenn Sie diese ausdrucken und
ins Handschuhfach legen, sind Sie gut vorbereitet, falls es tatsächlich
einmal kracht.